Allgemeine Geschäftsbediungen
1. Mietpreise
Die Mietpreise verstehen sich ab Lager und richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
2. Mietdauer
Das Mietgut wird ausschließlich für die vereinbarte Zeit und zum vereinbarten Zweck zur Verfügung gestellt.
Gibt der Mieter die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, sind für jeden weiteren Tag 20% des ursprünglich vereinbarten Mietpreises zu zahlen.
3. Zahlungsweise
Der Mietpreis ist bei Übergabe der gemieteten Artikel in bar fällig. Je nach Vereinbarung kann der Mietpreis auch überwiesen werden.
Der Vermieter behält sich vor, bei der Übergabe eine Kaution in Höhe von 50% des Leihwertes zu verlangen.
4. Abholung
Die Mietgegenstände sind nach vorheriger Ankündigung am Lager des Vermieters abzuholen und der ordnungsgemäße Empfang zu quittieren.
5. Rückgabe und Reinigung
Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreien und sauberen Zustand zurückzugeben. Auf die richtige Einsortierung der einzelnen Elemente in den Anhänger ist
unbedingt zu achten. Erforderliche Umräumkosten können dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Die ordnungsgemäße Rückgabe hat der Mieter vom Vermieter quittieren zu lassen.
6. Haftung und Schadenersatz
Der Mieter haftet bei Verlust oder Beschädigung des Mietguts.
Das gilt sowohl für Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Gewitter, Hagel, Sturm ), als auch für Schäden durch Brand, Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Vandalismus.
WICHTIG:
Als Wert des Mietguts, gilt der Wiederbeschaffungswert als vereinbart.
Die Haftung des Mieters beginnt mit Abholung und endet mit der vom Vermieter quittierten Ablieferung.
Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7. Verfügbarkeit des Mietgutes
Stellt der Mieter bei Abnahme des Mietgutes einen Mangel oder Schaden fest, hat er das Recht auf einen gleichwertigen Ersatz.
Weitergehende Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben, bleiben dem Vermieter vorbehalten und sind kein Reklamationsgrund.
8. Mitteilungspflicht des Mieters
Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn das Mietgut bei der Rückgabe nicht vollständig, beschädigt, defekt oder verschmutzt ist.
9. Rücktritt
Der Rücktritt von einem Auftrag ist bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Es fallen jedoch 25 % der vereinbarten Mietkosten als Stornogebühr an.
Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist der volle Mietpreis zu entrichten.
10.Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Seiten ist Ansbach.
Stand Mai 2023